|
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 20,00 EURO.
Darin enthalten sind: 1. Der Ju-Jutsu-Pass,
2. Eine Jahressichtmarke für jedes Jahr der Mitgliedschaft
Personen bis 18 Jahre, Schüler, Studenten zahlen 14,- EURO monatlich.
Personen ab 18 Jahren zahlen 16,- EURO monatlich,
Familien, bei einem Vollzahler, bekommen für jedes weitere Familienmitglied 2,00 EURO Nachlass monatlich
Am Ende eines Jahres wird ein Sonderbeitrag im Sinne des § 4 Nr. 1 der Satzung des BJJK e.V. in Höhe von 40 EURO für alle volljährigen
Vereinsmitglieder ( also auch Schüler und Studenten ) fällig.
Der Sonderbeitrag wird erlassen, wenn das Mitglied im Jahr an 4 Arbeitseinsätzen von mindestens 2 Stunden Dauer aktiv teilgenommen hat. Der
Sonderbeitrag wird teilweise erlassen im Verhältnis 10 EURO für einen Arbeitseinsatz.
Passive Mitglieder 50 % des vollen Beitrags.
wichtige Satzungsbestandteile:
- Einzugsermächtigung obligatorisch
- Kündigung ist zum Ende eines Kalenderhalbjahres mit 6-wöchiger Frist möglich
Und hier die gesamte Satzung im PDF-Format: Teil 1 und Teil 2
|