Mitgliedschaft

Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 20,00 EURO.

Darin enthalten sind:
1. Der Ju-Jutsu-Pass,
2. Eine Jahressichtmarke für jedes Jahr der  Mitgliedschaft

Personen bis 18 Jahre, Schüler, Studenten zahlen 14,- EURO monatlich.

Personen ab 18 Jahren zahlen 16,- EURO monatlich,

Familien, bei einem Vollzahler, bekommen für jedes weitere Familienmitglied 2,00 EURO Nachlass monatlich

Am Ende eines Jahres wird ein Sonderbeitrag im Sinne des § 4 Nr. 1 der Satzung des BJJK e.V. in Höhe von 40 EURO für alle volljährigen Vereinsmitglieder ( also auch Schüler und Studenten ) fällig.

Der Sonderbeitrag wird erlassen, wenn das Mitglied im Jahr an 4 Arbeitseinsätzen von mindestens 2 Stunden Dauer aktiv teilgenommen hat. Der Sonderbeitrag wird teilweise erlassen im Verhältnis 10 EURO für einen Arbeitseinsatz.


Passive Mitglieder 50 % des  vollen Beitrags.

wichtige Satzungsbestandteile:

- Einzugsermächtigung obligatorisch

- Kündigung ist zum Ende eines Kalenderhalbjahres mit 6-wöchiger Frist
  möglich

Und hier die gesamte Satzung im PDF-Format:
Teil 1 und Teil 2

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